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Oppermann Regelgeräte GmbH
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Unser breites Angebot an busfähigen OPP-SOR® Gas- und CO-Warnanlagen und zugehörigen busfähigen Gasmessfühlern bietet eine große Auswahl für vielfältige Anwendungen, damit wir passende Lösungen für Ihre Aufgaben anbieten können. Ergänzt wird das Programm durch konventionelle Gaswarnanlagen /-messfühler in Analogtechnik.

CO-Warnanlagen für Tiefgaragen und Tunnel
Typ TGÜ-BM 3.6

Die TGÜ-BM 3.6 ist ein busfähiges Mess- und Steuersystem und dient zur Überwachung der Luft auf toxische Kohlenmonoxid-/Stickstoffdioxid- oder Propan-/Methan-Konzentrationen in Tiefgaragen oder ähnlich abgeschlossenen Einheiten, in denen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren betrieben werden. Über die integrierte Zeitschaltuhr kann eine zyklische Lüftung unabhängig von der Schadstoffkonzentration realisiert werden. Zur Vermeidung von Kondensationsproblemen kann dies mit einer optionalen Feuchteüberwachung ergänzt werden. Es können unterschiedliche Arten von Gassensoren gleichzeitig angeschlossen werden. Es ist möglich, maximal 240 Sensoren zu überwachen. Im Falle der optionalen Feuchteüberwachung reduziert sich die höchstmögliche Anzahl von Gassensoren von 60 auf 58 Stück je Zone.

Gehäuse:

Kunststoff ABS

Abmessungen:

340 x 234 x 141 mm (B x H x T)

Schutzart:

IP 54

Alarmschaltpunkte:

4 Schwellwerte einstellbar

Freie Wahl der Zeitmittelwerte

Freie Wahl der Hysterese

Alarmrelais:

7 Wechsler-Relais 250 V/5 A je Zone

für Ventilator 1, Ventilator 2, Ventilator 3,

Hupe, Warntransparent, Störung, GLT

Eingang:

externer Reset d. Hupe

Versorgungsspannung:

230 V AC 50/60Hz und 24 V DC

Zulässige Umgebungsbedingungen:

0 °C bis 40 °C, 0 – 95% RH (nicht kondensierend)

Option USV:

24 V DC (20 bis 32 V DC)

Kabeleinführung:

17 x M16 x 1.5, 2 x M20 x 1.5

Anschluss:

Federklemmen 0,5 – 1,5 mm2

Gewicht:

2kg

Richtlinien:

CE-Kennzeichen

VDI 2053 Blatt 1

Datenübertragung

 

- zu den Sensoren

über RS485-Schnittstelle, GMF-Modbus

- zur GLT

über RS485-Schnittstelle Modbus RTU

- zu LAN

über Ethernet-Schnittstelle TCP/IP (nur Konfiguration)

Messfühler:

CO, NO2, LPG, Methan und Feuchte

Gaswarnanlagen

Gaswarnanlagen dienen der Überwachung von Räumen auf toxische und brennbare Gase. Überwacht werden z. B. die maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration, der sogenannte Arbeitsplatzgrenzwert AGW bzw. MAK-Wert oder die untere Explosionsgrenze (UEG) von Gasen bzw. Dämpfen. Bei Überschreiten der eingestellten Schwellwerte werden optische und akustische Warnmittel eingeschaltet. Personen werden so rechtzeitig gewarnt, um den gefährdeten Bereich verlassen zu können. Über weitere potentialfreie Kontakte können z. B. Magnetventile in den entsprechenden Medienleitungen geschlossen werden.Gaswarnanlagen bieten so einen optimalen Schutz für Menschen und technische Anlagen vor der schädlichen Auswirkung von Gasen und Dämpfen.

Gasmessfühler

Zur Reduktion von Installationskosten und Vermeidung aufwändiger sternförmiger Verdrahtungen, werden die busfähigen OPP-SOR® Gasmessfühler über einen proprietären Bus mit der Zentrale verbunden.

Abhängig von der Schutzaufgabe und des zu detektierenden Gases können unterschiedliche Sensortechnologien Elektrochemisch, Halbleiter, Katalytisch und Infrarot eingesetzt werden.

Infos für Betreiber von Gaswarnanlagen und
CO-Warnanlagen

Inbetriebnahme:
Bei der Inbetriebnahme wird die Gaswarnanlage oder die CO-Warnanlage von unserem Service vor Ort erstmalig in Betrieb genommen. Hier werden alle Gasmessfühler auf Einbausituation und Funktion mit den Zielgasen getestet. Auch die angeschlossen Komponenten wie Warntransparente, Hupen, Blitzleuchten und eventuell angesteuerte Lüftungsventilatoren werden über die Alarmschwellen der Gaswarnanlage auf Funktion überprüft.

Kalibrierung:
Bei der Kalibrierung wird die natürliche Abweichung der Gasmessfühler mit einem Zielgas erfasst. Dabei wird der Istwert mit dem Sollwert verglichen. Und geprüft, ob dieser noch im normalen Bereich liegt.

Justage:
Wenn Abweichungen bei der Kalibrierung festgestellt werden, wird der Gasmessfühler auf vorgegebene feste Messpunkte eingestellt. Dies wird zum einen mit frischer und natürlicher Umgebungsluft oder mit Nullgas durchgeführt. Des Weiteren wird mit dem Zielgas der Messbereich eingestellt.

Wartung:
Beinhaltet generell eine Sichtprüfung der gesamten Gaswarnanlage oder CO-Warnanlage. Sowie die Überprüfung der Alarmschwellen. Inklusive der Ansteuerung der angeschlossenen Komponenten wie Lüftungsventile, Warntransparente, etc. Die Kalibrierung und eventuell notwendige Justierung sind auch inbegriffen. Im Wartungsprotokoll sind alle Prüfungen angegeben, sowie der Zustand der Gaswarnanlage wird vermerkt. Sollten Instandhaltungen notwendig sein oder Abweichungen festgestellt werden, werden diese dokumentiert.

Wartungsintervall:
Das Wartungsintervall wird von den Herstellern der Gaswarnanlage und CO-Warnanlage vorgegeben. Allerdings kann es je nach Einsatzgebiet andere vorgeschrieben Wartungsintervall geben. Hier muss der Betreiber prüfen welche Vorgaben erfüllt werden müssen.

 

Hinweise für Betreiber von Gaswarnanlagen:

Mögliche Vorgaben und Hinweise für den Betreiber einer Gaswarnanlage können unter anderem an diesen Stellen nachgelesen werden. Eine (nicht vollständige) Übersicht der gängigen Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln für den Betrieb von Gaswarnanlagen finden Sie hier:

Bundesministerium der Justiz (www.gesetze-im-internet.de)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

 

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (www.brgci.de)

  • Allgemeine Informationen für Gase unter Druck
  • Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff (Merkblatt T021)
  • Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz (Merkblatt T023)
  • Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz für häufig gestellt Fragen (Merkblatt T055)

 

Zusätzliche Hinweis für Betreiber von
CO-Warnanlagen:

da diese durch die Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) von einem unabhängigen Prüfsachverständigen bei der Inbetriebnahme abgenommen werden muss.

IS-ARGEBAU Bauministerkonferenz (www.bauministerkonferenz.de)

  • Muster-Bauordnung (MBO)
  • Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (MGarVO)
  • Muster- Prüfverordnung (MPrüfVO)
  • Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze)

 

Verein deutscher Ingenieur e.V. (www.vdi.de)

  • Raumlufttechnik – Garagen -Entlüftung (VDI 2053 Blatt 1)

 

Zubehör

Einbaurahmen für Schrankmontage der
TGÜ-BM 3.6

 

Warntransparente

 

Leuchten und Hupen

 

USV Stromversorgung

 

Netzteile

 

Downloads

Datenblätter

Gas- und CO-Warnanlagen